Bedingungen des Partnerprogramms
Stand: 21. September 2026
1. Gegenstand und Vertragspartner
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Patryk Pawliczek – Zentorix, Künnekeweg 1, 82538 Geretsried („Zentorix“). Partner empfehlen Zentorix über einen persönlichen Partnerlink und erhalten dafür eine Provision auf die Zahlungen der von ihnen vermittelten Kunden.
Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer. Es entsteht kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Partner ist nicht berechtigt, Zentorix zu vertreten oder Erklärungen in dessen Namen abzugeben.
2. Teilnahme und Freischaltung
Teilnehmen kann, wer volljährig ist, ein Zentorix-Konto besitzt und seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland hat. Die Beschränkung auf Deutschland ist steuerlich begründet und kann von Zentorix künftig erweitert werden.
Die Bewerbung erfolgt im Dashboard. Zentorix prüft jede Bewerbung und schaltet sie frei oder lehnt sie ab; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Partner hat seine Angaben, insbesondere Name, Anschrift, Steuerstatus und Auszahlungsdaten, wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen unverzüglich im Dashboard zu aktualisieren.
3. Partnerlink und Zuordnung
Jeder Partner erhält einen persönlichen Partnerlink (zentorix.de/?ref=CODE). Registriert sich eine Person, nachdem sie über diesen Link auf Zentorix gelangt ist, wird ihr Konto dem Partner zugeordnet. Die Zuordnung bleibt für die Dauer des Kundenverhältnisses bestehen.
Die Zuordnung erfolgt technisch über den in der Adresse mitgeführten Partner-Code. Zentorix setzt dafür kein Cookie auf dem Gerät des Besuchers. Verlässt ein Besucher die Seiten von Zentorix vor der Registrierung, kann die Zuordnung verloren gehen; ein Anspruch auf Zuordnung besteht nur, wenn der Code bei der Registrierung technisch übermittelt wurde. Bei mehreren Partnerlinks zählt der zuletzt genutzte.
Der Partner kann Kampagnen-Links mit einem Zusatz (&c=kampagne) anlegen, um Kanäle auszuwerten. Nicht zulässig ist die Zuordnung eigener Konten oder von Konten, deren Registrierung der Partner selbst vornimmt.
4. Provision
Die Provision beträgt den im Dashboard für den Partner ausgewiesenen Prozentsatz (bei Programmstart 30 %) des Rechnungsbetrags, den ein zugeordneter Kunde tatsächlich an Zentorix gezahlt hat. Sie entsteht für jede bezahlte Rechnung, solange das Kundenverhältnis besteht und die im Dashboard ausgewiesene Laufzeit nicht abgelaufen ist.
Keine Provision entsteht auf kostenlose Testphasen, auf Zahlungen, die erstattet oder zurückgebucht werden, auf Zahlungen eigener Konten des Partners sowie auf Zahlungen von Kunden, die unter Verstoß gegen diese Bedingungen geworben wurden.
Alle Provisionsbeträge verstehen sich als Bruttobeträge einschließlich einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zentorix kann Provisionssätze und Laufzeiten für die Zukunft mit einer Frist von vier Wochen per E-Mail ändern; bereits entstandene Provisionen bleiben unberührt.
5. Haltefrist und Freigabe
Entstandene Provisionen werden für die Dauer der Geld-zurück-Garantie des Kunden (derzeit 14 Tage ab Zahlung) zurückgehalten und danach automatisch freigegeben. Wird die zugrunde liegende Zahlung innerhalb dieser Frist erstattet, verfällt die Provision. Wird eine Zahlung nach Freigabe oder Auszahlung erstattet, darf Zentorix den Betrag mit künftigen Provisionen verrechnen.
6. Auszahlung und Gutschriftverfahren
Freigegebene Provisionen kann der Partner ab einem Guthaben von 25 Euro im Dashboard zur Auszahlung anfordern. Die Auszahlung erfolgt per PayPal oder SEPA-Überweisung auf die hinterlegten Daten, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung. Voraussetzung sind vollständige Rechnungsangaben (Name, Anschrift, Steuerstatus, ggf. USt-IdNr. oder Steuernummer).
Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG: Zentorix erstellt zu jeder Auszahlung eine Gutschrift mit den gesetzlichen Pflichtangaben und stellt sie dem Partner als PDF zur Verfügung. Der Partner stimmt diesem Verfahren mit Annahme dieser Bedingungen zu und verzichtet auf die Ausstellung eigener Rechnungen. Widerspricht der Partner einer Gutschrift nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, gilt sie als anerkannt.
Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, weist die Gutschrift die im Provisionsbetrag enthaltene Umsatzsteuer aus; der Auszahlungsbetrag ändert sich dadurch nicht. Ist der Partner Privatperson oder Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
7. Steuern
Der Partner ist für die steuerliche Behandlung seiner Provisionen (Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) selbst verantwortlich. Er versichert, seinen Steuerstatus zutreffend angegeben zu haben, und teilt Zentorix jede Änderung, insbesondere den Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung, unverzüglich mit. Zentorix leistet keine Steuerberatung.
8. Pflichten des Partners
Der Partner kennzeichnet Partnerlinks und Empfehlungen als Werbung, soweit dies nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Medienstaatsvertrag oder den Regeln der jeweiligen Plattform erforderlich ist. Er macht keine irreführenden, übertriebenen oder nicht durch Zentorix bestätigten Aussagen über Funktionen, Preise, Ergebnisse oder Einnahmen.
Untersagt sind insbesondere: Rabatt-, Gutschein- oder Cashback-Versprechen im Namen von Zentorix; unverlangte Werbung (Spam) per E-Mail, Nachricht oder Kommentar; bezahlte Suchanzeigen auf die Marke „Zentorix“ oder Schreibvarianten davon; die Nutzung der Marke in Domains, Nutzernamen oder Seitentiteln, die den Eindruck einer offiziellen Seite erwecken; das Einschleusen des Partnerlinks in fremde Inhalte oder Browser (z. B. durch Erweiterungen, iFrames, automatische Weiterleitungen); jede Manipulation der Zuordnung.
Der Partner hält bei seiner Werbung das Datenschutzrecht ein und verwendet Logos und Materialien von Zentorix nur unverändert und in der bereitgestellten Form.
9. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
Die Teilnahme ist unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beendet werden. Bereits freigegebene Provisionen werden nach Beendigung ausgezahlt, sobald das Mindestguthaben erreicht ist oder spätestens mit der letzten Abrechnung; neue Provisionen entstehen nach Beendigung nicht mehr.
Bei einem Verstoß gegen Ziffer 3 oder 8 darf Zentorix das Partnerkonto sperren und die Teilnahme fristlos beenden. Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen, insbesondere Manipulation der Zuordnung oder irreführender Werbung, verfallen noch nicht ausgezahlte Provisionen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
10. Haftung und Verfügbarkeit
Zentorix schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Website, des Dashboards oder der Zuordnungstechnik und gibt keine Zusicherung über Einnahmen. Zentorix haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Partnerprogramm, insbesondere zur Protokollierung von Klicks und zur Speicherung der Rechnungsangaben und Gutschriften, enthält die Datenschutzerklärung (Abschnitt 10-4).
12. Änderungen dieser Bedingungen
Zentorix kann diese Bedingungen mit einer Frist von vier Wochen per E-Mail an die hinterlegte Adresse ändern. Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Ein Widerspruch gilt als Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Zentorix. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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